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Au-Bescheinigung online kaufen – das kann schnell den Job kosten
Bereits ab 9,99 Euro kann man sich krankschreiben lassen: Viele Arbeitnehmer nutzen die Angebote von Online-Portalen, anstatt zum Arzt zu gehen. Jetzt hat ein Landesarbeitsgericht eine fristlose Kündigung wegen einer Online-Krankschreibung bestätigt und damit einen Präzedenzfall geschaffen.
Ein paar Klicks, eine Überweisung per Paypal und fertig ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ganz ohne Arztbesuch. Internet-Plattformen wie »Scheindoc«, »AU Schein« oder »Medizineu« verkaufen Krankschreibungen als PDF-Download. Was als moderne Dienstleistung gegen überfüllte Wartezimmer daherkommt, entpuppt sich auf den zweiten Blick als potenzielle Beihilfe zum Arbeitszeitbetrug durch falsche Krankmeldung. Mithilfe juristischer Tricks halten sich die Anbieter schadlos, während ihren Kunden im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung oder eine Anzeige wegen
Betrugs droht.
Einem IT-Consultant ist dies nun passiert. Der Mann hatte das Attest online erworben und trotz Warnhinweisen die günstigste Variante – das Attest ohne Arztgespräch – gewählt. Die Personalabteilung seines Unternehmens wurde jedoch stutzig, da im elektronischen Meldesystem der Krankenkasse keine entsprechende eAU auffindbar war. Zudem waren die Angaben zum Privatarzt, der den Schein angeblich per Telemedizin ausgestellt hatte, lückenhaft sowie dubios. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Dortmund dem früheren Angestellten recht gegeben, eine Abmahnung sei der Kündigung vorzuziehen gewesen. Das sah das Landesarbeitsgericht Hamm jedoch anders. Der Mitarbeiter habe den Arbeitgeber arglistig getäuscht, indem er sämtliche Warnhinweise ignorierte und wahrheitswidrig suggerierte, es habe einen Arztkontakt gegeben. Diese Pflichtverletzung sei so gravierend, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dermaßen zerstört sei, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich sei.
So Manche AU ist plötzlich ohne Wert
Das Urteil hat für Aufmerksamkeit unter Arbeitsrechtlern gesorgt, gibt es Arbeitgebern doch endlich eine gewisse Handhabe gegen die dubiosen Scheine. Normalerweise gilt die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als starkes Beweismittel, der Arbeitgeber muss schon erhebliche Umstände näher darlegen und notfalls beweisen, aus denen sich ausnahmsweise ergibt, dass der Beweiswert aus der Bescheinigung erschüttert ist. Gelingt ihm dies allerdings, muss der Arbeitnehmer anderweitig beweisen, dass er tatsächlich krank war. Einen solchen Fall der Erschütterung des Beweiswerts der Bescheinigung hat das LAG Hamm angenommen, weil diese nicht im Wege einer ärztlichen Untersuchung, sondern ohne persönlichen unmittelbaren oder mittelbaren ärztlichen Kontakt erfolgte. Zudem konnte die Bescheinigung gegen Zahlung einer Gebühr nur nach Ausfüllen eines Fragebogens online erworben werden. Dadurch, dass dem Arbeitnehmer auch bekannt war, dass gar keine ärztliche Untersuchung stattgefunden hatte und er die Bescheinigung trotzdem genutzt hatte, sah das Gericht die AU-Bescheinigung auch als vom Arbeitnehmer erschlichen an und wertete dies als Grund für eine fristlose Kündigung.
weniger transparenz durch eAU
Trotzdem bewegen sich Arbeitgeber bei dem Thema weiterhin auf dünnem Eis. Solange es sich bei fragwürdigen Attesten um PDF-Dateien handelt, die direkt beim Arbeitgeber eingereicht werden, ist eine gewisse Kontrolle möglich: Wer ständig neue Arztpraxen aufsucht oder nur Erstbescheinigungen vorlegt, macht sich verdächtig. Erstbescheinigungen sind besonders auffällig, da sie nur am Beginn einer Erkrankung ausgestellt werden. Wer ständig eine neue Erkrankung angibt, ohne Folgebescheinigungen vorzulegen, gibt Anlass zum Misstrauen. »Im Zweifel fliegt das relativ schnell auf«, sagt Rechtsanwältin Katja Hüser, stellvertretende Leiterin des Rechtsbereichs bei den Arbeitgeberverbänden. Doch mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geht diese Transparenz verloren. Der Arbeitgeber sieht nur noch Beginn und Ende der Krankschreibung, nicht aber, welcher Arzt sie ausgestellt hat und wo dieser ansässig ist. Sollte es den Plattformen tatsächlich gelingen, ihre Videochat-Angebote mit Vertragsärzten nahtlos ins eAU-System zu integrieren, könnten selbst fragwürdige Atteste dort abgewickelt werden. Die letzte Kontrollinstanz der Unternehmer würde dann entfallen. »Dann kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber nicht mitbekommt, dass ein Arbeitnehmer sich über einen dieser Anbieter hat krankschreiben lassen«, warnt Hüser.
Die rechtliche Grundlage dafür bietet Paragraph 275 Absatz 1a im fünften Sozialgesetzbuch. Begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit liegen laut Sozialgesetzbuch vor, wenn »Versicherte auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind«. Verdächtig ist es demnach auch, wenn die Krankschreibung regelmäßig auf den Beginn oder Ende einer Arbeitswoche fällt. Das Gesetz erlaubt in solchen Fällen eine »unverzügliche« Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Laut Hüser vergehen bis zur Kontrolle aber in der Regel mindestens mehrere Tage, sodass eine falsche Krankschreibung kaum noch nachgewiesen werden kann. »Das ist kein ganz scharfes Schwert. Die Möglichkeiten der Überprüfung sind eher eingeschränkt«, stellt die Rechtsanwältin fest. Sie rät den Firmen trotzdem dazu, diesen Schritt zu gehen. Das Einschalten der Kontrollbehörden habe immerhin einen psychologischen Effekt, der vermeintlichen Betrügern klar macht, dass sie sich auf einem schmalen Grat bewegen.
Es gibt Ärzte, die gibt es gar nicht
Wenn ihnen der Arbeitnehmer einen offenbar gefälschten »gelben Schein« vorlegt, haben Geschäftsführer und Personalchefs etwas mehr Handhabe, erst recht durch das neue Urteil des LAG Hamm. »Bei berechtigten Zweifeln kann der Arbeitgeber ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen und die Lohnfortzahlung verweigern«, erklärt Hüser. Leichtfertig sollten Unternehmen das zwar nicht tun, weil ihnen übereifriges Vorgehen vor Gericht um die Ohren fliegen könnte. Wenn es aber den Arzt, der die Krankschreibung unterschrieben hat, in Wirklichkeit gar nicht gibt, sei dieser Schritt durchaus angebracht.
für AU-Betrüger wird es eng
Die Juristin stellt in der Praxis zwar sinkende Hürden für ungerechtfertigte Krankschreibungen fest. »Insgesamt ist die Rechtslage für die Arbeitgeber aber etwas besser geworden.« Als Beispiel nennt sie ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zu einem häufigen Streitfall zwischen Arbeitgebern und bereits gekündigten Mitarbeitern: In dem Verfahren hatte eine Arbeitnehmerin genau für den Zeitraum zwischen Ausspruch ihrer Kündigung und dem Ablauf ihrer Kündigungsfrist eine Krankschreibung eingereicht. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass in einem solchen Fall der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann, wenn keine weiteren Belege für eine Erkrankung vorliegen. Damit wurde die Position der Arbeitgeber gestärkt: Sie dürfen in solchen Konstellationen die Entgeltfortzahlung verweigern, sofern begründete Zweifel bestehen.