Warten auf die Deregulierung: Ob es hilft, wenn der Omnibus kommt, bleibt abzuwarten. Zu befürchten ist dadurch eher ein Anwachsen der bürokratischen Belastungen für die Unternehmen in einem unübersichtlichen Netz aus Gesetzen und Vorschriften.
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Wie Die Deregulierung zu verpuffen droht
Mit der Omnibus-Gesetzgebung will die Europäische Union Vorschriften vereinfachen und verschlanken. Doch in der Umsetzung verursachen die von der EU auf den Weg gebrachten Novellierungen noch mehr Kosten und Bürokratie.
Die Dichte umweltrechtlicher Anforderungen führt zu aufwendigen Planungs-, Genehmigungs- und Überwachungsverfahren und wird vielfach als Hemmnis für die Realisierung von Investitionen wahrgenommen. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und schwindender globaler Wettbewerbsfähigkeit scheint es auch politisch mittlerweile zum Konsens zu gehören, dass eine wirksame Deregulierung und administrative Vereinfachung zwingend geboten sind.
Dennoch ist paradoxerweise zu beobachten, dass fortwährend neue Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht werden, die zusätzliche Anforderungen formulieren. Ein aktuelles Beispiel ist das zurzeit im Bundestag beratene Gesetzespaket zur Umsetzung der EU-Industrieemissions-Richtlinie (IED). Mit dieser Novelle kommen verschärfte Standards auf die Betreiber der bundesweit etwa 13.000 IED-Anlagen zu. Vorgesehen sind unter anderem die verpflichtende Einführung umfassender Umweltmanagementsysteme, eine engmaschigere Kontrolle umweltrelevanter Tätigkeiten sowie eine deutliche Verschärfung der Grenzwertfestsetzungen. Wie bereits der CO2-Grenzaausgleichsmechanismus (CBAM) oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), dient auch die IED-Novelle primär der Umsetzung des im Dezember 2019 verkündeten »Green Deals«.
»Omnibus« soll Gesetzesänderungen vereinfachen
Fünf Jahre nach der Proklamation des Green Deals sah sich die Europäische Union aufgrund der veränderten geopolitischen Lage und sichtbarer Produktivitätslücken zu einer strategischen Neukonzipierung gezwungen. Stand zunächst die Transformation zu einer emissionsarmen Wirtschaft im Fokus, zielt der im November 2024 vom Europäischen Rat beschlossene »New Deal« nunmehr explizit darauf ab, die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Teil dieser Neuausrichtung ist das Versprechen eines »revolutionären Vereinfachungsprozesses«. Konkret äußert sich dies in der sogenannten Omnibus-Gesetzgebung. Unter einem »Omnibus« wird ein Gesetzesvorschlag verstanden, durch den mehrere bestehende Rechtsakte simultan geändert werden, um Kohärenz zu schaffen und Bürokratie abzubauen. Im Jahr 2025 hat die EU-Kommission bereits zehn solcher Pakete vorgelegt, die Kernbereiche wie Chemikalien, Digitales, Umwelt und die Automobilindustrie betreffen.
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»Es tut sich einmal mehr eine Lücke auf, die geeignet ist, das Vertrauen in die politischen Akteure und ihre Bekundungen zu beschädigen«
Prof. Dr. Stefan Birkner,
Rechtsanwalt, Unternehmensberater und ehem. niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Entbürokratisierung mit negativem Effekt
Konkret führt dieser Prozess der Neuausrichtung der EU-Politik dazu, dass auf Seiten der EU Gesetze bereits wieder novelliert werden, während die Mitgliedstaaten sich inmitten des Umsetzungsprozesses der ursprünglichen europäischen Regeln in nationales Recht befinden. Aktuell gilt dies für die Umsetzung der IED-Novelle. In dem diesbezüglich im Dezember 2025 vorgeschlagenen Omnibusverfahren schlägt die EU-Kommission etwa vor, die Anfertigung von sog. Transformationspläne zu streichen und den Unternehmen mehr Zeit für die Erarbeitung von Umweltmanagementsystemen einzuräumen.
Auch wenn die Kommission damit einen Beitrag zur Deregulierung leistet, werden sowohl die novellierte IED als auch ihre Umsetzung ins deutsche Recht im Ergebnis für die Unternehmen verschärfte Anforderungen mit sich bringen – nur dass die Anforderungen nicht ganz so scharf wie bisher ausfallen. Was sich aus europäischer Perspektive womöglich als Verschlankung und Entbürokratisierung darstellt, dürfte aus der Perspektive der Unternehmen im Ergebnis als kostentreibender Mehraufwand wahrgenommen werden. Damit ist vorgezeichnet, dass sich zwischen politischen Absichtserklärungen und den tatsächlichen Entwicklungen einmal mehr eine Lücke auftut, die geeignet ist, das Vertrauen in die politischen Akteure und ihre Bekundungen zu beschädigen. Um so wichtiger wäre es, wenn bei der gebotenen Umsetzung in nationales Recht, es wirklich nur zu einer 1:1-Umsetzung käme und es – wie vom Bundesrat bzgl. der Umsetzung der IED kritisiert – bei der anstehenden Überführung europäischer Vorgaben in deutsches Recht nicht zum sog. Glod-Plating kommt, bei dem über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgehende bürokratische Belastungen eingeführt werden.